Energieausweis

Seit 01.01.2013 hat bei Neuvermietung / Kauf/ Verkauf einer Wohnung oder Immobilie unaufgefordert der Energieausweis vorzuliegen.

Energieausweise können erstellt werden als:

  • Verbrauchsausweis (bei Altbauten mit 5 oder mehr Wohneinheiten (WE) oder Altbauten mit bis zu 4 WE und Baujahr ab 01.11.1977 oder jünger)
  • Bedarfsausweis (vorgeschrieben bei Neubauten und Altbauten (1-4 WE) mit Baujahr vor dem 01.11.1977)

Wir erstellen Ihnen als unabhängiges Ingenieurbüro beide Energieausweisformen.

Energieverbrauch/ -bedarf des Gebäudes

Hier wird das Gebäude in die entsprechende Endenergieverbrauchs- oder Endenergiebedarfsklasse eingestuft (Plichtangabe in Immobilienanzeigen):

A+ = Endenergieverbrauch/-bedarf < 30 kWh/m²a = Effizienzhaus 40

A = Endenergieverbrauch/-bedarf bis 50 kWh/m²a = Neubau MFH

B = Endenergieverbrauch/-bedarf bis 75 kWh/m²a = Neubau EFH

C = Endenergieverbrauch/-bedarf bis 100 kWh/m²a

D = Endenergieverbrauch/-bedarf bis 130 kWh/m²a

E = Endenergieverbrauch/-bedarf bis 160 kWh/m²a = Durchschnitt Wohngebäudebestand

F = Endenergieverbrauch/-bedarf bis 200 kWh/m²a = MFH nicht wes. energetisch modernisiert

G = Endenergieverbrauch/-bedarf bis 250 kWh/m²a = EFH nicht wes. energetisch modernisiert

H = Endenergieverbrauch/-bedarf > 250 kWh/m²a = Modernisierungsbedarf ist gegeben