Energieausweis

Seit 01.01.2013 hat bei Neuvermietung / Kauf/ Verkauf einer Wohnung oder Immobilie unaufgefordert der Energieausweis vorzuliegen.

Energieausweise können erstellt werden als:

  • Verbrauchsausweis (bei Altbauten mit 5 oder mehr Wohneinheiten (WE) oder Altbauten mit bis zu 4 WE und Baujahr ab 01.11.1977 oder jünger)
  • Bedarfsausweis (vorgeschrieben bei Neubauten und Altbauten (1-4 WE) mit Baujahr vor dem 01.11.1977)

Wir erstellen Ihnen als unabhängiges Ingenieurbüro beide Energieausweisformen.

Energieverbrauch/ -bedarf des Gebäudes

Hier wird das Gebäude in die entsprechende Endenergieverbrauchs- oder Endenergiebedarfsklasse eingestuft (Plichtangabe in Immobilienanzeigen):

A+ = Endenergieverbrauch/-bedarf  <     30 kWh/m²a = Effizienzhaus 40

A   = Endenergieverbrauch/-bedarf bis    50 kWh/m²a = Neubau MFH

B   = Endenergieverbrauch/-bedarf bis    75 kWh/m²a = Neubau EFH

C   = Endenergieverbrauch/-bedarf bis  100 kWh/m²a

D   = Endenergieverbrauch/-bedarf bis  130 kWh/m²a

E   = Endenergieverbrauch/-bedarf bis  160 kWh/m²a = Durchschnitt Wohngebäudebestand

F   = Endenergieverbrauch/-bedarf bis   200 kWh/m²a = MFH nicht wes. energetisch modernisiert

G  = Endenergieverbrauch/-bedarf bis   250 kWh/m²a = EFH nicht wes. energetisch modernisiert

H  = Endenergieverbrauch/-bedarf  >    250 kWh/m²a   = Modernisierungsbedarf ist gegeben